EU-Gesetz
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EU-Gesetz

AIXAM, Marktführer des "führerscheinfreien" Fahrzeugmarktes. Die Fahrzeuge werden nach französischen und natürlich nach europäischen Standards gebaut und entsprechen den letzten Zulassungsbestimmungen.

AIXAM ist Hauptmitglied der Organisation EQUAL, die europäische quadricycle League die sich zum Ziel gemacht hat, Anliegen der quadricycle Industrie zu vertreten.

Die AIXAM Fahrzeuge wurden designd und gebaut um den europäischen Vorgaben und Bestimmungen zu entsprechen.

Dei Bestimmung  2002/24/EC, wurde schrittweise durch den Zusatz 168/2013/EU ersätzt.

Die europäischen Bestimmungen werden in Frankreich durch den Artikel R311-1 (französische Autobahn Code) angewendet.

Leichte Quadricycles sind "führerscheinfreihe" Fahrzeuge
Schwere Quadricycles oder TQMs (motorisierte tricycles oder quadricycles

Leichte QUADRICYCLES SIND "FÜHRERSCHEINFREIHE" Fahrzeuge

Genehmigung
Fahrbedingungen

Genehmigung

  • Leichte Quadricycles sind denen der  Mopeds angeglichen, und darf, je nach rechtslage in dem jeweiligen europäischen Land, mit oder ohne "Fahrerlaubnis" gefahren werden.

 

frühere Regulierung 2002/24/EC

neue Regulierung 168/2013/EU

Kategorie

L6e

L6eBP

V max

45 km/h

45 km/h

Leistung

4 kW (5.4hp)

6kW (8.15hp)

Lehrgewicht

350kg (ohne Betriebsstoffe) 

425kg (mit Kraftstoff)

Ein L6 Fahrzeug (Leichtkraftfahrzeug) in Österreich fahren.

Zusatz 168/2013/EU des KFZG

Zusammenfassung:

  • min. Alter 15 Jahre.
  • AM-Führerschein ist zwingend notwendig.
  • Besitzer eines Führerschein der Klasse B dürfen L6 Fahrzeuge lenken.

Der Kurs zum AM-Führerschein beinhaltet eine theoretische und einen praktischen Teil.

Sowie eine abschließende Prüfung.